Mitglied werden

Um Mitglied in der SGN Neuhausen zu werden genügt es, den Aufnahmeantrag per Post, per Fax oder eingescannt per Mail an die SGN Neuhausen zu senden.

Für eine Mitgliedschaft in der SGN Neuhausen gelten derzeit folgende Gebühren und Beiträge:

  • Aufnahmegebühr: 0 €
  • Jahresbeitrag Einzelperson: 56,00 €
  • Jahresbeitrag Paare: 80,00 €
  • Jahresbeitrag Schüler / Studenten / Auszubildende: 30,00 €
  • Jahresbeitrag Standgebühr: 50,00 €

Jedes Mitglied der SGN Neuhausen ist außerdem zur jährlichen Leistung von 17 Arbeitsstunden (davon sind mindestens 4 Stunden für Festdienste zu leisten) verpflichtet. Nicht abgeleistete Arbeitsstunden sind dem Verein mit 7,00 € pro nicht geleistete Stunde zu entgelten.

Der Weg zum eigenen Sportgerät:

1. Einen Schießsportverband suchen, der Disziplinen schießt, die den eigenen Neigungen entsprechen.

Die Disziplinen und die dafür zugelassenen Waffen finden sich in den Sportordnungen bzw. in den Landeslisten (sog. Liste B). Dann einen Mitgliedsverein im gewünschten Schießsportverband suchen und am Besten einmal als Gastschütze dort schießen. Dazu vorher per Mail oder Telefon anmelden, damit auch die Betreuung durch einen Schützenkameraden sichergestellt und eine Sportwaffe auf dem Stand ist. Munitionsgeld und Standgebühr nicht vergessen! Am Besten dann gleich Mitglied bei der SGN Neuhausen werden.

2. Voraussetzungen:

Ab 18 Jahre:         nur Schusswaffen im Kaliber .22lfb bzw. Einzellader- Schrotflinten

Ab 21 Jahre:         alle Kaliber, jedoch ist vorher ein fachpsychologisches Zeugnis vorzulegen

Ab 25 Jahre:         keine Einschränkungen

Weiterhin:

– nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat vorbestraft,

– nicht gegen das Waffengesetz verstoßen haben,

– nicht Mitglied einer verfassungsfeindlichen Organisation gewesen oder derzeitig aktiv sein

– und persönlich geeignet, um mit Schusswaffen und Munition Umgang zu haben.

Auch Minderjährige können Mitglied im Schützenverein werden, jedoch ist der Weg zum Großkaliberschießen und zu einer eigenen Waffe bis zur Volljährigkeit verwehrt. Wer unter 18 Jahren alt ist, darf nach der neuen Rechtslage nur Einzelladeschrotflinten im Kaliber 12 und kleiner und Pistolen und Gewehre im Kaliber .22lfb schießen.

3. 12 Monate aktiv schießen (mindestens 18 Mal – Schießbuch führen!)

Die 18 Schießtermine sollten relativ gleichmäßig über den Jahreszeitraum verteilt sein. Besser ist es aber häufiger zu trainieren, schließlich will man ja irgendwann auch wirklich gut schießen können.

4. Sachkundelehrgang erfolgreich abschließen

Die meisten Vereine bieten regelmäßig solche Lehrgänge an, die meist drei Abende dauern und mit einer praktischen, einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung abgeschlossen werden. Kosten: ca. 100 € bis 150 € 

5. Bedürfnis beim Landesverband beantragen

Das Bedürfnis muß beim zuständigen Ordnungsamt oder der Polizeidirektion vorgelegt werden. Es beschreibt die zukünftig für den Schießsport zu erwerbende Waffe nach Art und Kaliber.

6. Beim zuständigen Ordnungsamt oder der Polizeidirektion eine WBK beantragen

Die Beantragung dauert erfahrungsgemäß mindestens vier Wochen, da damit die umfangreiche Überprüfung der Zuverlässigkeit einher geht. Darum ist es klug, den Antrag bereits nach 11 Monaten aktiven Schießens einzureichen. Die meisten Ordnungsbehörden nehmen den Antrag bereits früher an.

7. Gesetzeskonforme Aufbewahrung sicherstellen

Spätestens bis zur Erteilung der WBK (Waffenbesitzkarte), besser aber bereits bei Einreichung des Antrags sollte zu Hause ein Waffenschrank, der den gesetzlichen Anforderungen entspricht, aufgestellt und sachgerecht verankert sein (Kosten für Waffenschrank und Speditionsgebühren beachten!). Den Lieferschein mit der korrekten Lieferadresse und der genauen Spezifikation des Waffenschrankes legt man möglichst zusammen mit einem Bild der Installation bei Beantragung der WBK vor. Empfehlenswert ist die zusätzliche Anschaffung eines separaten Munitionsschranks.